AG Hamburg, Urteil vom 27.09.2010 – 36A C 375/09
Das Gericht verurteilt den Beklagten zur Zahlung von € 901,16 nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 21.10.2009 an den Kläger für die unrechtmäßige Nutzung eines Textes und eines Fotos auf seiner Webseite.
Die Klage wurde teilweise abgewiesen, wobei der Beklagte die Verfahrenskosten trägt und das Urteil vorläufig vollstreckbar ist.
Die Nutzung des streitgegenständlichen Inhalts durch den Beklagten wurde als Urheberrechtsverletzung eingestuft, da er ohne Zustimmung des Klägers, der als Urheber und Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte identifiziert wurde, handelte.
Es wurde beurteilt, dass eine angemessene Lizenzgebühr für das Foto € 90,00 und für den Text € 150,00 beträgt, zuzüglich € 661,16 für außergerichtliche Abmahnkosten des Klägers.
Der Beklagte wurde als Täter der Urheberrechtsverletzung verantwortlich gemacht, wobei sein Einwand gegen die Abmahnung wegen fehlender Originalvollmacht abgelehnt wurde.
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