Entscheidung des OVG Münster – WDR muss „Bündnis Sahra Wagenknecht“ zur „Wahlarena 2024 Europa“ einladenEntscheidung des OVG Münster –

Entscheidung des OVG Münster – WDR muss „Bündnis Sahra Wagenknecht“ zur „Wahlarena 2024 Europa“ einladenEntscheidung des OVG Münster –

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat am 5. Juni 2024 entschieden, dass der Westdeutsche Rundfunk (WDR) den Spitzenkandidaten der Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW), Fabio De Masi, zur ARD-Sendung „Wahlarena 2024 Europa“ einladen muss. Dies hat das OVG in einem Eilverfahren entschieden und damit einen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln geändert.

Hintergrund der Entscheidung:

Der WDR hatte ursprünglich Vertreter von SPD, CDU, CSU, B90/Grüne, FDP, AfD und Die Linke zur Wahlarena eingeladen. Begründet wurde dies damit, dass diese Parteien im Europäischen Parlament mit relevanter Stärke vertreten seien. Das Verwaltungsgericht Köln hatte diese Auswahl bestätigt und die Klage der Wagenknecht-Partei abgewiesen, da die Rundfunkfreiheit des WDR höher bewertet wurde.

Gründe für das Urteil:

Das OVG Münster stellte fest, dass das verfassungsrechtliche Gebot der Chancengleichheit politischer Parteien höher zu bewerten sei und die Nichtberücksichtigung der BSW bei der Sendung nicht gerechtfertigt sei. Das Gericht betonte, dass die Wagenknecht-Partei mit Umfragewerten zwischen 4 und 7 Prozent vergleichbare Erfolgsaussichten wie die FDP und Die Linke habe und daher nicht ausgeschlossen werden dürfe. Zudem sei nicht dargelegt, dass die Teilnahme eines achten Gastes die Durchführung der Sendung beeinträchtigen würde.

Auswirkungen:

Dieser Beschluss ist unanfechtbar, was bedeutet, dass der WDR diese Entscheidung akzeptieren muss, es sei denn, er legt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Chancengleichheit bei politischen Diskussionen und der Berichterstattung im Vorfeld von Wahlen.

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