Pornhub und Netflix gegen ,,Döner-Haus‘‘ und ,,Haus des Döners‘‘(Urt. v. 13.09.2023, Rs. T-488/22).

Pornhub und Netflix gegen ,,Döner-Haus‘‘ und ,,Haus des Döners‘‘(Urt. v. 13.09.2023, Rs. T-488/22).

In New York geriet das „Döner Haus“, das sich auf „echten deutschen Döner“ spezialisiert hat, wegen seines Logos, das dem von Pornhub ähnelt, unter rechtlichen Druck. Mindgeek, das Unternehmen hinter Pornhub, forderte mittels eines „Cease and Desist“-Schreibens die Einstellung der Nutzung dieses Logos wegen Verwechslungsgefahr.

Die Frist zur Änderung des Logos bis zum 7. August 2023 wurde bisher ignoriert, ohne dass Konsequenzen folgten.

In Deutschland befindet sich Netflix in einem ähnlichen Streit mit der Döner-Kette „Haus des Döners“, deren Logo und Konzept an die erfolgreiche Netflix-Serie „Haus des Geldes“ angelehnt sind.

Netflix hat bereits Widerspruch gegen die Markenanmeldung von „Haus des Döners“ eingelegt.

Die Entscheidung des Streits mit Netflix liegt beim Deutschen Patent- und Markenamt, wobei eine Lösung mit geringfügiger Namensänderung von „Haus des Döners“ in Aussicht gestellt wird.

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