OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 09.06.2022 – 6 U 232/21
Bei der Nutzung des „Early Reviewer Programs“ (ERP) durch Amazon, bei dem Rezensionen für Produkte eingeholt werden, die gegen ein geringes Entgelt erstellt wurden, ohne dies kenntlich zu machen, liegt eine Form der unlauteren getarnten Werbung vor.
Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass dieses Vorgehen geschäftlich handelnden Nutzern des ERP eine Irreführung darstellt, da nicht offenbart wird, dass für die Rezensionen bezahlt wurde. Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt am Main wurde teilweise aufgehoben.
Die Antragsgegnerin zu 1, die als Verkäuferin der Produkte fungierte, ist demnach nicht zur Unterlassung verpflichtet, da sie nicht in direktem Wettbewerb zum Kläger steht.
Die Antragsgegnerin zu 2, Betreiberin von amazon.de, ist hingegen passivlegitimiert, da sie durch die Bereitstellung des ERP gegen Entgelt direkt auf demselben Betätigungsfeld wie der Kläger tätig ist. Die Berufung war somit nur teilweise erfolgreich.
Die Kosten des Verfahrens werden zwischen der Antragstellerin und der Antragsgegnerin zu 2 geteilt, und die einstweilige Verfügung gegen die Antragsgegnerin zu 2 bleibt bestehen, mit der Auflage, nicht offenbarte, bezahlte Rezensionen im Rahmen des Gesamtbewertungsergebnisses zu unterlassen.
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