Münchener Hofpfisterei mahnt Bäckereien ab
Die Ludwig Stocker Hofpfisterei aus München mahnt seit rund 10 Jahren Bäckereien ab, die ihre Brote mit der Bezeichnung „Sonne“ verkaufen.
Das Unternehmen beruft sich dabei auf seine seit 1977 eingetragenen Wortmarken „Sonne“, „Öko-Sonne“ und „Schwarze Sonne“.
Die geforderten Abmahnungen beinhalten dabei nicht nur eine strafbewährte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sondern auch die Erstattung der Anwaltskosten, wobei der Streitwert mit 200.000 Euro angegeben wird.
Die Durchsetzung dieser Markenrechte wird von der Kanzlei Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB aus München übernommen.
Betroffene Bäckereien werden jedoch dazu aufgerufen, den jeweiligen Einzelfall rechtlich überprüfen zu lassen, da nicht jede Verwendung des Begriffs „Sonne“ zwangsläufig eine Markenrechtsverletzung darstellen muss.
Insbesondere wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass der Begriff „Sonne“ in der Wahrnehmung der Kunden mittlerweile als Gattungsbezeichnung gilt und somit kein Markenschutz mehr besteht.
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