Heimliches Foto vom Klassenlehrer in sozialen Medien verbreitet – Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (VG Berlin, Urteil vom 21.07.2023 – VG 3 K 211/22) befasste sich mit einem Fall, bei dem ein Schüler seinen Lehrer ohne dessen Einwilligung während des Unterrichts fotografiert und das Bild in sozialen Medien geteilt hatte. Das Gericht entschied, dass die Handlung des Schülers eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Lehrers darstellt.
Die Schule reagierte auf dieses Verhalten mit einem schriftlichen Verweis gegen den Schüler und einem Eintrag im Zeugnis. Das Verwaltungsgericht bestätigte die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen. Es wurde festgestellt, dass die Verbreitung des heimlich aufgenommenen Fotos ohne Zustimmung des Lehrers eine ernsthafte Beeinträchtigung dessen Persönlichkeitsrechte darstellt und die Sanktionen der Schule daher gerechtfertigt sind.
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