BGH, Urteil vom 13.12.2022 – VI ZR 54/21

BGH, Urteil vom 13.12.2022 – VI ZR 54/21

Die Revision der klagenden Kinder- und Jugendärztin gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München wurde zurückgewiesen.

Das Gericht urteilte, dass kein Anspruch auf Löschung oder Unterlassung der Veröffentlichung ihres Profils auf dem Arztsuch- und Bewertungsportal jameda.de besteht.

Die Verarbeitung der Daten, darunter Name, Fachrichtung und Praxisanschrift, wurde als rechtmäßig angesehen, da sie den berechtigten Interessen des Portals und seiner Nutzer entspricht und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der Klägerin überwiegen.

Die Abwägung berücksichtigte unter anderem das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit an Informationen zur Arztwahl und die neutrale Mittlerrolle des Portals, die auch durch das Anbieten von kostenpflichtigen Premium-Profilen nicht verletzt werde.

Die Klägerin konnte lediglich vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten erstattet bekommen.

Die verschiedenen Gestaltungselemente des Portals, wie zum Beispiel die unterschiedliche Darstellung von Basis- und Premium-Kunden oder die Einblendung von Werbung bei nichtzahlenden Profilen, wurden einzeln und in ihrer Gesamtheit als nicht rechtswidrig bewertet.

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