Wie gestaltet sich eine presserechtliche Gegendarstellung?
Eine presserechtliche Gegendarstellung ist ein wichtiges Instrument, das einer Person oder Organisation ermöglicht, eine falsche Tatsachenbehauptung in einem Presseerzeugnis richtigzustellen. Diese Gegendarstellung muss bestimmte rechtliche und formale Voraussetzungen erfüllen, um wirksam zu sein. Hier sind die wesentlichen Schritte und Merkmale:
- Anspruchsberechtigung:
- Der Anspruch auf Gegendarstellung steht der Person zu, über die eine falsche Tatsachenbehauptung veröffentlicht wurde. Diese Person muss von der Veröffentlichung unmittelbar betroffen sein.
- Tatsachenbehauptung:
- Der Anspruch auf Gegendarstellung besteht nur bei falschen Tatsachenbehauptungen, nicht bei Werturteilen oder Meinungsäußerungen.
- Adressat der Gegendarstellung:
- Die Gegendarstellung muss an den Verantwortlichen des Mediums (z.B. Chefredakteur oder Herausgeber) gerichtet werden.
- Form und Inhalt:
- Die Gegendarstellung muss schriftlich und eindeutig als solche gekennzeichnet sein.
- Sie muss sich auf die konkrete Tatsachenbehauptung beziehen und darf sich nicht in weitschweifigen Erläuterungen verlieren.
- Sie sollte klar, knapp und sachlich formuliert sein.
- Die Gegendarstellung muss vom Betroffenen oder dessen Vertreter unterschrieben sein.
- Frist:
- Die Gegendarstellung muss unverzüglich, in der Regel binnen weniger Tage nach Kenntnisnahme der beanstandeten Veröffentlichung, geltend gemacht werden.
- Veröffentlichung:
- Die Gegendarstellung muss in derselben Art und Weise veröffentlicht werden wie die ursprüngliche Tatsachenbehauptung. Das bedeutet, sie muss an vergleichbarer Stelle und im gleichen Format erscheinen.
- Die Veröffentlichung der Gegendarstellung darf nicht mit redaktionellen Kommentaren versehen werden.
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