Was kann man sich unter einer presserechtlichen Gegendarstellung vorstellen?

Was kann man sich unter einer presserechtlichen Gegendarstellung vorstellen?

Eine presserechtliche Gegendarstellung ist ein Instrument, das Personen nutzen können, um gegen falsche Tatsachenbehauptungen in Presseberichten vorzugehen. Die Gegendarstellung muss von dem Medium, das die ursprüngliche Behauptung veröffentlicht hat, in gleicher Weise veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über die tatsächlichen Umstände zu informieren.

Hier ist ein Beispiel und die wichtigsten Merkmale einer Gegendarstellung:

Merkmale einer Gegendarstellung

  1. Form und Inhalt:
    • Präzise und sachlich: Die Gegendarstellung muss sich auf die falschen Tatsachenbehauptungen beziehen und darf keine Meinungen oder Werturteile enthalten.
    • Klarer Bezug: Die Gegendarstellung muss eindeutig auf die ursprüngliche Veröffentlichung Bezug nehmen und die entsprechenden Passagen zitieren.
    • Gleiche Publikationsweise: Sie muss in gleicher Weise veröffentlicht werden wie die ursprüngliche Behauptung, d.h. an gleicher Stelle, im gleichen Umfang und im gleichen Format.
  2. Frist:
    • Eine Gegendarstellung muss zeitnah erfolgen, meist innerhalb von wenigen Tagen nach Kenntnisnahme der falschen Behauptung.
  3. Rechtliche Grundlage:
    • Der Anspruch auf eine Gegendarstellung ergibt sich aus den Landespressegesetzen der einzelnen Bundesländer.

Ablauf der Gegendarstellung

  1. Antrag auf Gegendarstellung:
    • Der Betroffene fordert schriftlich und mit Bezug auf die spezifischen Passagen des Artikels die Gegendarstellung vom betreffenden Medium.
  2. Prüfung durch das Medium:
    • Das Medium prüft, ob die Gegendarstellung den formalen Anforderungen entspricht und ob es sich tatsächlich um eine Tatsachenbehauptung handelt, die falsch ist.
  3. Veröffentlichung:
    • Die Gegendarstellung wird im gleichen Medium und an vergleichbarer Stelle veröffentlicht, um die gleiche Reichweite zu gewährleisten.
  4. Rechtliche Schritte bei Verweigerung:
    • Sollte das Medium die Veröffentlichung verweigern, kann der Betroffene gerichtlich auf Veröffentlichung klagen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Landespressegesetze der einzelnen Bundesländer regeln die Details der Gegendarstellung. Diese Gesetze legen fest,

wie eine Gegendarstellung auszusehen hat und unter welchen Bedingungen sie zu veröffentlichen ist. Hier sind einige der allgemeinen Prinzipien und Anforderungen, die in den Landespressegesetzen zu finden sind:

  1. Rechtsgrundlage:
    • Die Gegendarstellung wird durch die Pressegesetze der Bundesländer geregelt. Diese Gesetze variieren leicht von Bundesland zu Bundesland, folgen aber denselben Grundprinzipien.
  2. Anforderungen an die Gegendarstellung:
    • Schriftliche Form: Der Antrag auf Gegendarstellung muss schriftlich beim Medium eingereicht werden.
    • Klarheit und Sachlichkeit: Die Gegendarstellung muss sachlich und klar formuliert sein und sich direkt auf die strittige Tatsachenbehauptung beziehen.
    • Keine Meinungen: Die Gegendarstellung darf keine Meinungsäußerungen oder Bewertungen enthalten.
  3. Frist zur Einreichung:
    • In der Regel muss die Gegendarstellung innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnisnahme der ursprünglichen Veröffentlichung verlangt werden.
  4. Pflicht zur Veröffentlichung:
    • Die Gegendarstellung muss in derselben Ausgabe, auf derselben Seite und in demselben Umfang wie die ursprüngliche Behauptung veröffentlicht werden.
    • In Online-Medien muss die Gegendarstellung an vergleichbarer Stelle veröffentlicht werden, wo die ursprüngliche Behauptung veröffentlicht wurde.
  5. Kosten:
    • Die Kosten für die Veröffentlichung der Gegendarstellung trägt das Medium.
  6. Rechtliche Schritte bei Ablehnung:
    • Verweigert das Medium die Veröffentlichung der Gegendarstellung, kann der Betroffene den Anspruch gerichtlich durchsetzen. Das Gericht prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Gegendarstellung vorliegen.

Beispiel eines Antrags auf Gegendarstellung

Briefkopf des Anwalts/Beteiligten

Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt

[Datum]

An das Medium

Redaktion „Tagesblatt“
Beispielstraße 10
67890 Beispielstadt

Betreff: Gegendarstellung gemäß § 11 Landespressegesetz [des jeweiligen Bundeslandes]

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrer Ausgabe vom [Datum der Veröffentlichung] berichten Sie unter der Überschrift „Skandal im Rathaus“, dass ich, Max Mustermann, im Verdacht stehe, Bestechungsgelder angenommen zu haben. Diese Behauptung ist unzutreffend.

Ich fordere Sie hiermit auf, folgende Gegendarstellung gemäß § 11 des Landespressegesetzes [des jeweiligen Bundeslandes] zu veröffentlichen:

Gegendarstellung

„In der Ausgabe der Zeitung ‚Tagesblatt‘ vom [Datum] wurde berichtet, dass Herr Max Mustermann im Verdacht stehe, Bestechungsgelder angenommen zu haben. Hierzu stelle ich fest: Ich, Max Mustermann, habe zu keinem Zeitpunkt Bestechungsgelder angenommen. Der Vorwurf ist falsch.

Max Mustermann“

Ich bitte um Veröffentlichung dieser Gegendarstellung in Ihrer nächsten Ausgabe auf derselben Seite und in derselben Weise wie die ursprüngliche Berichterstattung. Für eine Bestätigung des Eingangs und der Veröffentlichung wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen,

Max Mustermann


Zusammenfassung

Eine Gegendarstellung ist ein wichtiges Mittel im Presserecht, um falsche Tatsachenbehauptungen in der Presse zu korrigieren. Sie muss sachlich, klar und ohne Wertungen formuliert sein. Der Anspruch auf eine Gegendarstellung wird durch die Landespressegesetze geregelt, und bei Weigerung des Mediums, die Gegendarstellung zu veröffentlichen, kann der Betroffene gerichtliche Schritte einleiten.

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