Zur Begrifflichkeit des Patentrechts

Zur Begrifflichkeit des Patentrechts

Das deutsche Patentrecht regelt die Voraussetzungen, unter denen Erfindungen rechtlich geschützt werden können, die Verfahren zur Erlangung eines Patents und die Rechte und Pflichten der Patentinhaber. Ein Patent gewährt seinem Inhaber das exklusive Recht, die geschützte Erfindung zu nutzen und Dritten die Nutzung zu verbieten. Dieses Recht ist territorial begrenzt und gilt in Deutschland für eine maximale Dauer von 20 Jahren ab dem Anmeldetag.

Die wichtigsten Aspekte des deutschen Patentrechts umfassen:

  1. Erfindungen: Patentfähig sind Erfindungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Technische Erfindungen, einschließlich Verfahren, Geräte, Produkte und Anwendungen, können patentiert werden.
  2. Anmeldeverfahren: Die Patentanmeldung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Das Anmeldeverfahren umfasst eine formale Prüfung, eine Offenlegung der Erfindung und eine Sachprüfung zur Bewertung der Neuheit und erfinderischen Tätigkeit.
  3. Prüfungsverfahren: Nach der Patentanmeldung prüft das DPMA die formalen Anforderungen und veröffentlicht die Anmeldung. Auf Antrag des Anmelders oder eines Dritten wird eine Sachprüfung durchgeführt, bei der die Patentfähigkeit der Erfindung bewertet wird.
  4. Rechte des Patentinhabers: Ein erteiltes Patent gewährt dem Inhaber das ausschließliche Recht, die Erfindung herzustellen, zu nutzen, anzubieten, zu verkaufen oder zu importieren. Dritte dürfen die patentierte Erfindung nur mit Zustimmung des Patentinhabers nutzen.
  5. Durchsetzung von Patentrechten: Bei Verletzung der Patentrechte kann der Patentinhaber Unterlassung und Schadensersatz fordern. Patentrechtsstreitigkeiten werden vor den Zivilgerichten ausgetragen.
  6. Dauer und Gebühren: Die maximale Schutzdauer eines Patents beträgt 20 Jahre, beginnend mit dem Anmeldetag. Für die Aufrechterhaltung des Patents müssen jährliche Gebühren entrichtet werden.

Das deutsche Patentrecht ist im Patentgesetz (PatG) geregelt und wird durch internationale Abkommen, wie das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ), ergänzt.

Was kann ein Inhaber eines Patenrechts gegen Patentrechtsverletzungen tun?

Im deutschen Patentrecht haben Sie als Patentinhaber verschiedene Rechte, um gegen Verletzungen Ihrer Patentrechte durch Dritte vorzugehen. Diese Rechte umfassen sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Maßnahmen. Hier sind die wichtigsten Rechte und Schritte, die Sie bei einer Patentverletzung ergreifen können:

  1. Unterlassungsanspruch: Sie können von dem Verletzer verlangen, dass er die patentverletzenden Handlungen unterlässt. Dies kann gerichtlich durch eine einstweilige Verfügung durchgesetzt werden, um sofortige Maßnahmen gegen die Verletzung zu ergreifen.
  2. Schadensersatzanspruch: Sie haben Anspruch auf Schadensersatz für die durch die Verletzung entstandenen Schäden. Der Schadensersatz kann auf verschiedene Arten berechnet werden:
  3. Auskunftsanspruch: Sie können vom Verletzer verlangen, Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der patentverletzenden Produkte oder Verfahren zu geben. Dies umfasst Informationen über Lieferanten, Abnehmer und die Menge der verletzenden Produkte.
  4. Vernichtungsanspruch: Sie können verlangen, dass die patentverletzenden Produkte vernichtet oder aus dem Verkehr gezogen werden. Dies kann auch die Vernichtung von Vorrichtungen umfassen, die speziell zur Herstellung der verletzenden Produkte verwendet wurden.
  5. Rückruf und Entfernung: Sie können verlangen, dass der Verletzer die patentverletzenden Produkte zurückruft und aus den Vertriebskanälen entfernt.
  6. Entschädigungsanspruch: Wenn die Patentverletzung schuldhaft erfolgt ist, können Sie zusätzlich zu den Schadensersatzansprüchen auch eine Entschädigung für immaterielle Schäden geltend machen.
  7. Veröffentlichung des Urteils: Sie können verlangen, dass das Urteil über die Patentverletzung auf Kosten des Verletzers veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über die Verletzung und das Urteil zu informieren.
  8. Strafrechtliche Maßnahmen: In schwerwiegenden Fällen kann auch strafrechtlich gegen den Verletzer vorgegangen werden. Patentverletzungen können als Straftat geahndet werden, was zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen führen kann.
  9. Gewinn, den Sie durch die Verletzung verloren haben.
  10. Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung erzielt hat.
  11. Eine angemessene Lizenzgebühr, die der Verletzer hätte zahlen müssen, wenn er eine Lizenz erworben hätte.

Um diese Rechte durchzusetzen, ist es oft ratsam, sich von einem spezialisierten Anwalt für Patentrecht beraten zu lassen. Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen, die richtigen Schritte einzuleiten und Ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.

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