Wie hoch ist der Schadensersatz oder das Schmerzensgeld bei falscher Berichterstattung?
Der Schadensersatz oder das Schmerzensgeld bei falscher Berichterstattung in Deutschland kann stark variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:
- Schwere des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte: Wie schwerwiegend war die falsche Berichterstattung und wie stark hat sie das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen beeinträchtigt? Dazu gehört die Frage, ob die Berichterstattung ehrverletzend war oder das Ansehen des Betroffenen in der Öffentlichkeit erheblich beeinträchtigt hat.
- Reichweite der Berichterstattung: Wie weit wurde die falsche Information verbreitet? Eine Berichterstattung in einer landesweiten Zeitung hat normalerweise schwerwiegendere Folgen als eine in einer kleinen lokalen Publikation.
- Dauer der Verbreitung: Wie lange blieb die falsche Information öffentlich zugänglich? Je länger die falsche Berichterstattung verbreitet wurde, desto höher kann der Anspruch auf Schadensersatz sein.
- Wiederholungsgefahr: Besteht die Gefahr, dass die falsche Berichterstattung wiederholt wird? In solchen Fällen kann der Schadensersatz höher ausfallen, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen.
- Verhalten des Betroffenen: Hat der Betroffene aktiv dazu beigetragen, den Schaden zu begrenzen, z.B. durch eine Gegendarstellung?
- Grad des Verschuldens: Wurde die falsche Berichterstattung fahrlässig oder vorsätzlich veröffentlicht? Bei vorsätzlichem Handeln fällt der Schadensersatz in der Regel höher aus.
Beispielhafte Urteile
Einige beispielhafte Urteile aus der deutschen Rechtsprechung geben einen Überblick über mögliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldsummen:
- BGH, Urteil vom 22. Februar 2005 – VI ZR 12/04: In diesem Fall wurde einem Betroffenen 10.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, weil eine Zeitung unwahre Behauptungen über ihn verbreitet hatte.
- LG Hamburg, Urteil vom 17. Dezember 2010 – 324 O 180/10: Hier wurde einem Prominenten ein Schmerzensgeld von 25.000 Euro zugesprochen, weil eine Zeitschrift fälschlicherweise berichtet hatte, dass er sich in einer psychiatrischen Klinik befände.
- OLG Dresden, Urteil vom 21. Januar 2014 – 4 U 1143/13: Ein Arzt erhielt 20.000 Euro Schmerzensgeld, weil in einem Artikel fälschlicherweise behauptet wurde, er habe einen Patienten fehlerhaft behandelt.
Diese Beispiele zeigen, dass die Summen sehr unterschiedlich ausfallen können und immer vom Einzelfall abhängen. Grundsätzlich sollen solche Entscheidungen nicht nur den erlittenen Schaden ausgleichen, sondern auch eine präventive Wirkung haben, um künftige falsche Berichterstattung zu verhindern.
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