Das Recht am eigenen Bild – Was es bedeutet, wie man es definiert.

Das Recht am eigenen Bild – Was es bedeutet, wie man es definiert.

Das Recht am eigenen Bild ist ein Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und regelt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen kann, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden dürfen. Dieses Recht ist im deutschen Recht im Kunsturhebergesetz (KUG) verankert, insbesondere in den §§ 22 und 23 KUG.

Wichtige Aspekte des Rechts am eigenen Bild

1. Einwilligungserfordernis

Grundsätzlich dürfen Bilder von Personen nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden. Dies betrifft alle Formen der Verbreitung, sei es in gedruckten Medien, im Internet oder durch andere Kanäle.

2. Ausnahmen

Es gibt einige Ausnahmen von der Einwilligungspflicht, die in § 23 KUG geregelt sind:

  • Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte: Wenn die Abbildung eine Person der Zeitgeschichte zeigt und ein öffentliches Interesse an der Verbreitung besteht, ist keine Einwilligung erforderlich.
  • Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen: Wenn die abgebildeten Personen nicht im Mittelpunkt des Bildes stehen, sondern nur zufällig oder beiläufig abgebildet sind.
  • Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen: Wenn die Personen im Rahmen einer Veranstaltung abgebildet sind, bei der die Öffentlichkeit teilnehmen kann.
  • Bilder, die nicht auf Bestellung gefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

3. Schutz des Persönlichkeitsrechts

Auch wenn eine der oben genannten Ausnahmen zutrifft, darf die Veröffentlichung eines Bildes nicht die berechtigten Interessen der abgebildeten Person verletzen. Dies betrifft insbesondere die Intimsphäre oder Fälle, in denen das Bild die abgebildete Person herabwürdigt.

Rechtliche Konsequenzen bei Verletzungen

Wenn das Recht am eigenen Bild verletzt wird, kann die betroffene Person verschiedene rechtliche Schritte einleiten:

  1. Unterlassungsanspruch: Die betroffene Person kann verlangen, dass die weitere Veröffentlichung und Verbreitung des Bildes unterlassen wird.
  2. Schadensersatzanspruch: Die betroffene Person kann Schadensersatz für erlittene Schäden verlangen. Dies kann auch immaterielle Schäden wie etwa den Verlust des Persönlichkeitsrechts umfassen.
  3. Gegendarstellungsanspruch: In einigen Fällen kann auch ein Anspruch auf eine Gegendarstellung bestehen.
  4. Strafrechtliche Konsequenzen: In besonders schweren Fällen kann die unbefugte Veröffentlichung von Bildern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, beispielsweise wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201a StGB).

Beispiel

Angenommen, eine Person wird ohne ihre Einwilligung auf einer privaten Party fotografiert, und das Foto wird anschließend in sozialen Medien veröffentlicht. Wenn die Person mit der Veröffentlichung nicht einverstanden ist, kann sie rechtliche Schritte einleiten, um das Bild entfernen zu lassen und gegebenenfalls Schadensersatz verlangen.

Zusammenfassung

AspektBeschreibung
GrundsatzBilder von Personen dürfen nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden.
AusnahmenEs gibt gesetzlich geregelte Ausnahmen, z.B. bei Bildern der Zeitgeschichte, Veranstaltungen oder wenn die Personen nur als Beiwerk erscheinen.
Schutz des PersönlichkeitsrechtsAuch bei Ausnahmen darf die Veröffentlichung keine berechtigten Interessen der abgebildeten Person verletzen.
Rechtsmittel bei VerletzungenUnterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch, Gegendarstellungsanspruch und in schweren Fällen strafrechtliche Konsequenzen.

Das Recht am eigenen Bild ist ein wichtiger Teil des Persönlichkeitsrechts, der sicherstellt, dass Individuen die Kontrolle darüber behalten, wie und in welchem Kontext ihre Bilder verwendet werden.

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