Designverletzung und die rechtlichen Konsequenzen nach dem Designrecht in Deutschland
In Deutschland sind Designverletzungen nach dem Designrecht (auch als Geschmacksmusterrecht bezeichnet) geregelt. Das Designgesetz (DesignG) schützt das Erscheinungsbild eines Produkts, das durch Linien, Konturen, Farben, Gestalt, Struktur oder Materialien bedingt ist.
Rechtsfolgen einer Designverletzung nach dem deutschen Designrecht:
- Unterlassungsanspruch: Der Inhaber eines eingetragenen Designs kann von dem Verletzer verlangen, die rechtswidrige Handlung zu unterlassen. Dies geschieht meist durch eine Abmahnung, die eine Unterlassungserklärung fordert.
- Schadensersatzanspruch: Der Designinhaber kann Schadensersatz für die erlittenen Verluste verlangen. Der Schadensersatz kann auf drei verschiedene Arten berechnet werden:
- Auskunftsanspruch: Der Verletzer muss dem Designinhaber Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlungen und über die Herkunft und den Vertriebsweg der rechtsverletzenden Produkte geben.
- Vernichtungsanspruch: Der Designinhaber kann verlangen, dass die rechtsverletzenden Produkte vernichtet werden. Dies umfasst auch Werkzeuge, die speziell zur Herstellung der verletzenden Produkte verwendet wurden.
- Rückrufanspruch: Der Designinhaber kann verlangen, dass die rechtsverletzenden Produkte zurückgerufen werden, insbesondere wenn diese bereits an Händler oder Endkunden ausgeliefert wurden.
- Anspruch auf Vorlage und Besichtigung: Der Designinhaber kann verlangen, dass ihm Proben der rechtsverletzenden Produkte zur Verfügung gestellt werden oder dass er diese Produkte besichtigen darf.
- Der konkrete Schaden, der dem Designinhaber entstanden ist.
- Der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung erzielt hat.
- Eine fiktive Lizenzgebühr, die der Verletzer hätte zahlen müssen, wenn er das Design rechtmäßig genutzt hätte.
Verfahren:
- Ein Designrechtsverletzungsverfahren beginnt in der Regel mit einer Abmahnung durch den Designinhaber, gefolgt von gerichtlichen Schritten, falls keine außergerichtliche Einigung erzielt wird.
- Designverletzungsklagen werden vor den Zivilgerichten verhandelt. In dringenden Fällen kann der Designinhaber auch eine einstweilige Verfügung beantragen, um eine schnelle Unterlassung der Verletzung zu erreichen.
Es ist wichtig, dass der Inhaber eines Designs sein Recht durchsetzt, um die Exklusivität und den wirtschaftlichen Wert seines Designs zu schützen. Wer eine Verletzung vermutet, sollte rechtzeitig rechtlichen Rat einholen und entsprechende Schritte einleiten.
Wie berechnen sich die Schadensersatzforderungen aus einer Designrechtsverletzung?
Die Berechnung des Schadensersatzes bei einer Designrechtsverletzung erfolgt nach deutschem Recht auf drei verschiedenen Grundlagen, die dem Inhaber des verletzten Designs zur Wahl stehen. Diese sind:
- Konkreter Schaden des Designinhabers:
- Hierbei wird der tatsächliche finanzielle Schaden ermittelt, den der Designinhaber aufgrund der Verletzung erlitten hat. Dies kann entgangener Gewinn, Einbußen durch Preissenkungen oder sonstige wirtschaftliche Nachteile umfassen, die direkt auf die Verletzungshandlung zurückzuführen sind.
- Gewinnabschöpfung:
- Der Designinhaber kann den Gewinn verlangen, den der Verletzer durch die unerlaubte Nutzung des Designs erzielt hat. Hierbei wird der gesamte durch die Verletzung erzielte Umsatz betrachtet und daraus der Gewinn des Verletzers berechnet. Die Berechnung kann jedoch komplex sein, da unter Umständen Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Herstellung und dem Vertrieb der verletzenden Produkte stehen, abgezogen werden können.
- Fiktive Lizenzgebühr:
- Der Designinhaber kann eine angemessene Lizenzgebühr verlangen, die der Verletzer hätte zahlen müssen, wenn er das Design rechtmäßig genutzt hätte. Diese Methode wird oft als die einfachste und direkteste angesehen, da sie auf dem üblichen Marktwert einer Lizenz für das betreffende Design basiert. Hierbei wird berücksichtigt, was vergleichbare Lizenzen kosten würden oder was der Designinhaber üblicherweise für die Lizenzierung seines Designs verlangt.
Beispielhafte Schritte zur Berechnung des Schadensersatzes:
- Ermittlung des konkreten Schadens:
- Analyse der Verkaufszahlen vor und nach der Verletzung.
- Berechnung des entgangenen Gewinns durch Absatzminderung oder notwendige Preissenkungen.
- Gewinnabschöpfung:
- Bestimmung des Umsatzes, den der Verletzer mit den rechtsverletzenden Produkten erzielt hat.
- Abzug der Kosten, die direkt mit der Herstellung und dem Vertrieb dieser Produkte verbunden sind.
- Berechnung des verbleibenden Gewinns, der abgeschöpft werden kann.
- Bestimmung der fiktiven Lizenzgebühr:
- Vergleich mit Lizenzgebühren für ähnliche Designs in der Branche.
- Bewertung des Marktwerts des spezifischen Designs.
- Festlegung eines angemessenen Lizenzsatzes auf Basis dieser Informationen.
Rechtliche Rahmenbedingungen:
- Die Schadensberechnung kann je nach Einzelfall und den spezifischen Umständen variieren. Es ist oft notwendig, detaillierte Beweise und Gutachten vorzulegen, um den Anspruch zu untermauern.
- Es wird empfohlen, bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und der genauen Berechnung einen spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen, um die bestmögliche Grundlage für den Anspruch zu schaffen und die Erfolgsaussichten zu erhöhen.
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