Alle Galaxy-Smartphones betroffen – Samsung verliert Patentklage gegen Chinesischen Anbieter

Alle Galaxy-Smartphones betroffen – Samsung verliert Patentklage gegen Chinesischen Anbieter

Alle Galaxy-Smartphones betroffen: Samsung verliert Patentklage

Das Urteil im Fall „Landgericht München 21 O 16085/22“ betrifft eine Patentverletzungsklage, in der das Landgericht München gegen Samsung Electronics GmbH entschieden hat. Das Gericht stellte fest, dass die 4G-fähigen Mobilgeräte von Samsung das deutsche Teil des europäischen Patents EP 2 237 607 von Datang Mobile Communications Equipment Co., Ltd. verletzen.

Das betroffene Patent deckt Verfahren für Zellwechsel ab, wenn ein Mobiltelefon eine TDD (Time Division Duplex) Funkzelle betritt. Trotz der Verteidigung durch Samsung, einschließlich einer FRAND-Verteidigung (Fair, Reasonable, and Non-Discriminatory) und einer Wettbewerbsklage, entschied das Gericht, dass Samsung als unwilliger Lizenznehmer zu betrachten ist. Diese Entscheidung ermöglicht ein Verkaufsverbot der betroffenen Samsung-Geräte in Deutschland, welches gegen die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung vorläufig durchgesetzt werden kann​.

Das Urteil im Fall „Landgericht München 21 O 16085/22“ betrifft eine Patentverletzungsklage, in der das Landgericht München gegen Samsung Electronics GmbH entschieden hat. Das Gericht stellte fest, dass die 4G-fähigen Mobilgeräte von Samsung das deutsche Teil des europäischen Patents EP 2 237 607 von Datang Mobile Communications Equipment Co., Ltd. verletzen.

Das betroffene Patent deckt Verfahren für Zellwechsel ab, wenn ein Mobiltelefon eine TDD (Time Division Duplex) Funkzelle betritt. Trotz der Verteidigung durch Samsung, einschließlich einer FRAND-Verteidigung (Fair, Reasonable, and Non-Discriminatory) und einer Wettbewerbsklage, entschied das Gericht, dass Samsung als unwilliger Lizenznehmer zu betrachten ist. Diese Entscheidung ermöglicht ein Verkaufsverbot der betroffenen Samsung-Geräte in Deutschland, welches gegen die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung vorläufig durchgesetzt werden kann​.

Im Fall „Landgericht München 21 O 16085/22“ hat das Landgericht München entschieden, dass die 4G-fähigen Mobilgeräte von Samsung Electronics GmbH das europäische Patent EP 2 237 607 von Datang Mobile Communications Equipment Co., Ltd. verletzen. Dieses Patent betrifft die Zellwechselverfahren, wenn ein Mobiltelefon eine TDD-Funkzelle betritt.

Wichtige Punkte des Urteils:

  1. Patentverletzung: Das Gericht stellte fest, dass die von Samsung in Deutschland angebotenen 4G-Geräte das Patent von Datang Mobile verletzen.
  2. FRAND-Verteidigung: Samsung argumentierte, dass die Lizenzbedingungen von Datang nicht fair, vernünftig und nicht diskriminierend (FRAND) seien. Diese Verteidigung wurde vom Gericht abgelehnt.
  3. Wettbewerbsrechtliche Gegenklage: Samsung reichte eine wettbewerbsrechtliche Gegenklage ein, die ebenfalls vom Gericht abgewiesen wurde.
  4. Einstweilige Verfügung: Das Urteil umfasst eine einstweilige Verfügung gegen Samsung, die unter der Bedingung einer Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckt werden kann.
  5. Gleichzeitige Verfahren: Neben dem deutschen Verfahren gibt es auch laufende Verfahren in China und den USA zu diesem Fall.

Das Urteil betont die Bedeutung der Bereitschaft zur Lizenzvergabe und die Anerkennung der Gültigkeit des betreffenden Patents durch das deutsche Bundespatentgericht in einer vorläufigen Stellungnahme​.

Das Landgericht München begründete seine Entscheidung im Fall „21 O 16085/22“ damit, dass die von Samsung angebotenen 4G-fähigen Mobilgeräte das europäische Patent EP 2 237 607 von Datang Mobile Communications Equipment Co., Ltd. verletzen. Dieses Patent betrifft Verfahren zum Zellwechsel bei Eintritt eines Mobiltelefons in eine TDD-Funkzelle. Samsungs Verteidigung auf Basis von FRAND und eine wettbewerbsrechtliche Gegenklage wurden abgelehnt, da das Gericht Samsung als unwilligen Lizenznehmer einstufte. Das Urteil umfasst eine einstweilige Verfügung, die vorläufig gegen Sicherheitsleistung vollstreckt werden kan

Die Leitsätze des Urteils im Fall „Landgericht München 21 O 16085/22“ sind:

  1. Patentverletzung: Das Gericht stellte fest, dass die 4G-fähigen Mobilgeräte von Samsung das europäische Patent EP 2 237 607 von Datang Mobile Communications Equipment Co., Ltd. verletzen.
  2. FRAND-Verteidigung abgelehnt: Samsungs Argumentation, dass die Lizenzbedingungen von Datang nicht fair, vernünftig und nicht diskriminierend (FRAND) seien, wurde abgewiesen.
  3. Unwilliger Lizenznehmer: Samsung wurde als unwilliger Lizenznehmer eingestuft, was zu einer einstweiligen Verfügung gegen den Verkauf der Geräte führte.
  4. Gültigkeit des Patents: Die Gültigkeit des Patents wurde durch eine positive vorläufige Meinung des deutschen Bundespatentgerichts unterstützt.

Diese Entscheidung erlaubt die vorläufige Vollstreckung der einstweiligen Verfügung gegen Sicherheitsleistung und kann angefochten werden​

Das Urteil des Landgerichts München im Fall „21 O 16085/22“ hat mehrere Auswirkungen:

  1. Verkaufsverbot für Samsung: Samsung muss den Verkauf der betroffenen 4G-fähigen Geräte in Deutschland einstellen, es sei denn, sie hinterlegen eine Sicherheitsleistung.
  2. Lizenzverhandlungen: Es unterstreicht die Bedeutung fairer und vernünftiger Lizenzverhandlungen (FRAND), wobei Samsung als unwilliger Lizenznehmer gilt.
  3. Rechtsstreitigkeiten: Das Urteil könnte ähnliche Rechtsstreitigkeiten in anderen Ländern beeinflussen, da Datang Mobile auch Verfahren in China und den USA führt.
  4. Stärkung von SEPs: Es stärkt die Durchsetzung standardessentieller Patente (SEPs) und könnte die Verhandlungsposition von Patentinhabern verbessern.

Diese Entscheidung zeigt, wie wichtig es ist, dass Unternehmen die FRAND-Bedingungen ernst nehmen und sich kooperativ verhalten.

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