Auch bei „Hassreden“ im Internet – Über beabsichtigte Konto-Sperrung ist vorab zu informieren

Auch bei „Hassreden“ im Internet – Über beabsichtigte Konto-Sperrung ist vorab zu informieren

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 29.07.2021 (Az. III ZR 179/20 und III ZR 192/20) behandelt den Umgang mit „Hassreden“ in sozialen Medien. Der BGH entschied, dass Nutzer über die beabsichtigte Sperrung ihres Kontos vorab informiert werden müssen. Zudem müssen Nutzer zumindest nachträglich darüber informiert werden, wenn ein Beitrag von ihnen gelöscht wurde.

Diese Entscheidungen stellen sicher, dass Nutzer sozialer Medien eine gewisse Transparenz und eine Möglichkeit zur Reaktion erhalten, bevor Maßnahmen wie Kontosperrungen ergriffen werden. Ziel ist es, die Rechte der Nutzer zu schützen und gleichzeitig eine angemessene Reaktion auf Hassreden im Internet zu gewährleisten.

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