McDonalds gegen Supermac – Urteil EuGH, Urteil vom 05.06.2024 – T-58/23
Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) vom 05.06.2024 (Az. T-58/23) bezieht sich auf einen Rechtsstreit zwischen McDonald’s und der irischen Fast-Food-Kette Supermac’s über die Marke „Big Mac“. McDonald’s hatte die Marke „Big Mac“ 1996 eintragen lassen, doch Supermac’s beantragte 2017 die Löschung, da McDonald’s die Marke seit fünf Jahren nicht ernsthaft benutzt habe.
Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hatte zuvor entschieden, dass die Marke für bestimmte Produkte, einschließlich Geflügelprodukte, geschützt bleibt. Das EuG hob diese Entscheidung jedoch teilweise auf, wodurch McDonald’s das exklusive Recht auf die Marke „Big Mac“ für Geflügelprodukte verlor. Dies bedeutet jedoch nicht, dass McDonald’s die Bezeichnung „Big Mac“ für Geflügelprodukte nicht mehr verwenden darf; sie haben lediglich kein Ausschließlichkeitsrecht mehr daran.
Dieses Urteil hat weitreichende Implikationen für die Markenrechte innerhalb der EU und könnte andere Unternehmen ermutigen, ähnliche Herausforderungen anzustreben (Legal Tribune Online) (OpinioIuris).
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