Presserecht – Was versteht man unter dem immateriellen Schadensbegriff und wie wird er beziffert?

Presserecht – Was versteht man unter dem immateriellen Schadensbegriff und wie wird er beziffert?

Um den Schadensersatzanspruch bei einer presserechtlichen Angelegenheit zu berechnen, müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Hier sind die wesentlichen Punkte, die dabei eine Rolle spielen:

  1. Art des Schadens:
    • Materielle Schäden: Dies umfasst direkte finanzielle Verluste, wie z.B. entgangene Einnahmen, Verlust von Geschäftsmöglichkeiten oder Kosten für die Beseitigung falscher Informationen.
    • Immaterielle Schäden: Diese umfassen Schäden am Ruf, emotionalen Stress und psychische Belastungen, die durch die Veröffentlichung entstanden sind.
  2. Beweislast:
    • Der Kläger muss den Schaden nachweisen, einschließlich der Art und des Ausmaßes des Schadens. Dazu können Beweise wie Geschäftsberichte, Zeugenaussagen und Gutachten erforderlich sein.
  3. Kausalität:
    • Es muss nachgewiesen werden, dass der Schaden direkt durch die Presseveröffentlichung verursacht wurde. Dies erfordert oft eine detaillierte Analyse, um die Kausalität zu bestätigen.
  4. Schuld und Vorsatz:
    • Es muss festgestellt werden, ob die Veröffentlichung vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt ist. Höhere Schadensersatzansprüche können geltend gemacht werden, wenn vorsätzliches Handeln nachgewiesen wird.
  5. Angemessenheit des Schadensersatzes:
    • Der Schadensersatz muss angemessen und verhältnismäßig sein. Gerichte berücksichtigen dabei oft Präzedenzfälle und bestehende Rechtsprechung, um die Höhe des Schadensersatzes festzulegen.

Beispiel für die Berechnung:

Angenommen, eine falsche Pressemeldung führt zu einem Umsatzverlust von 100.000 EUR und einem immateriellen Schaden aufgrund von Rufschädigung, der auf 50.000 EUR geschätzt wird. Wenn die Veröffentlichung vorsätzlich erfolgte, könnte der Schadensersatz folgendermaßen berechnet werden:

  1. Materielle Schäden: 100.000 EUR
  2. Immaterielle Schäden: 50.000 EUR
  3. Zusätzliche Straferhöhung bei Vorsatz: 20.000 EUR (abhängig von der Rechtsprechung)

Gesamtschadensersatz: 170.000 EUR

Diese Zahlen sind nur beispielhaft und können je nach Fall variieren. In der Praxis wird die genaue Berechnung oft durch gerichtliche Gutachten und Urteile festgelegt.

Für detaillierte und fallbezogene Berechnungen ist es empfehlenswert, sich an einen Fachanwalt für Presserecht zu wenden.

Was versteht man unter dem Begriff des immateriellen Schadens und wie wird er beziffert?

Der Begriff des immateriellen Schadens bezieht sich auf nicht-ökonomische Schäden, die durch eine Handlung oder Unterlassung verursacht wurden. Diese Schäden betreffen keine direkten finanziellen Verluste, sondern betreffen die persönlichen, emotionalen oder psychologischen Aspekte einer Person. Zu den immateriellen Schäden gehören beispielsweise:

  1. Schmerzen und Leiden: Körperliche und seelische Schmerzen, die eine Person erleidet.
  2. Beeinträchtigung der Lebensqualität: Einschränkungen im täglichen Leben und Verlust von Lebensfreude.
  3. Rufschädigung: Verlust des guten Rufs und des Ansehens in der Gesellschaft.
  4. Seelisches Leid: Psychische Belastungen wie Angstzustände, Depressionen oder Stress.

Bezifferung des immateriellen Schadens

Die Bezifferung des immateriellen Schadens ist komplex und oft subjektiv, da sie keine direkten finanziellen Verluste widerspiegelt. Gerichte verwenden verschiedene Kriterien und Methoden, um einen angemessenen Schadensersatz zu bestimmen:

  1. Vergleich mit ähnlichen Fällen: Gerichte schauen sich ähnliche Fälle an und orientieren sich an früheren Urteilen, um eine Konsistenz in der Rechtsprechung zu gewährleisten.
  2. Schwere und Dauer des Schadens: Die Intensität und die Dauer des erlittenen immateriellen Schadens spielen eine wichtige Rolle. Ein länger andauernder und intensiver Schaden führt in der Regel zu höheren Entschädigungsbeträgen.
  3. Persönliche Umstände des Geschädigten: Individuelle Faktoren wie Alter, Beruf, Lebensumstände und die Auswirkungen des Schadens auf das persönliche und berufliche Leben werden berücksichtigt.
  4. Gutachten und Zeugenaussagen: Sachverständigengutachten und Zeugenaussagen können helfen, das Ausmaß des immateriellen Schadens zu beurteilen und zu beziffern.

Beispiel für die Bezifferung

Ein typisches Beispiel wäre ein Fall, in dem eine Person durch eine falsche Zeitungsberichterstattung erheblichen seelischen Stress und Rufschädigung erleidet. Das Gericht könnte entscheiden, den immateriellen Schaden anhand folgender Kriterien zu bemessen:

  1. Rufschädigung: 30.000 EUR
  2. Seelisches Leid: 20.000 EUR
  3. Beeinträchtigung der Lebensqualität: 10.000 EUR

Gesamtimmaterieller Schaden: 60.000 EUR

Diese Zahlen dienen lediglich als Beispiel. Die tatsächliche Höhe der Entschädigung variiert je nach den spezifischen Umständen des Falles und der Rechtsprechung im jeweiligen Land. In Deutschland werden immaterielle Schäden oft durch eine sogenannte „Schmerzensgeldtabelle“ bewertet, die auf früheren Gerichtsentscheidungen basiert.

Fazit

Die Bewertung und Bezifferung von immateriellen Schäden erfordert eine sorgfältige Abwägung und Berücksichtigung vieler Faktoren. Sie ist oft schwieriger als die Berechnung materieller Schäden und erfordert eine gründliche juristische Bewertung.

Sie haben Fragen? Dann scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren:

Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Name:
Rückruf erwünscht?
Fragen aus dem Bereich:

Hinterlassen Sie einen Kommentar:

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben

KONTAKTADRESSE:
Luisenplatz 2                  65185 Wiesbaden

DIREKTKONTAKT:
anfrage@bwkasper.com

SOCIAL MEDIA

Folgen Sie una auf:

de_DEGerman