5 Sterne-Bewertung auf Google gegen Gutschein? LG Hildesheim untersagt finanzielle Anreize für Abgabe von Bewertungen
Das Landgericht Hildesheim hat in einem Urteil vom 28.12.2021 (11 O 12/21) entschieden, dass es wettbewerbswidrig ist, Kunden per E-Mail aufzufordern, gegen finanzielle Anreize positive Google-Bewertungen abzugeben. Dieser Beschluss folgte einer Klage der Wettbewerbszentrale gegen ein Baudienstleistungsunternehmen, das seinen Kunden einen 50-Euro-Gutschein für das Hinterlassen einer positiven Bewertung angeboten hatte. Das Gericht urteilte, dass solche Anreize eine unzulässige Beeinflussung darstellen und nicht den Anforderungen an faire und ehrliche Kundenbewertungen entsprechen. Das Urteil betont die Wichtigkeit von Transparenz und Authentizität in Kundenbewertungen und mahnt Unternehmen, jede Form der Beeinflussung bei der Einholung von Bewertungen zu meiden. Unternehmen wird empfohlen, auch die Löschung unberechtigter negativer Bewertungen in Betracht zu ziehen, um ihre Online-Reputation zu schützen.
Sie haben Fragen zum Thema? Dann nutzen Sie gerne unser Kontaktformular:
Hinterlassen Sie einen Kommentar: